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Die EU-Drohnenverordnung und die aktuellen Drohnengesetze 2024 - in der Übersicht

EU-Drohnenverordnung und Drohnengesetze

Letztes Update am: 10.11.2023 Lesezeit: 13 Min. Der Artikel war hilfreich: 11

Drohnen werden schon lange nicht mehr nur zu professionellen Zwecken eingesetzt. Mittlerweile gibt es viele, die das Fliegenlassen von Drohnen als Hobby für sich entdeckt haben.

Was den ein oder anderen jedoch vom Kauf einer Drohne abhält, ist die Auseinandersetzung mit der aktuellen EU-Drohnenverordnung. Viele sind unsicher, welche

Regelungen in Bezug auf die verschiedenen Drohnenmodelle gelten und haben Angst etwas Wichtiges zu übersehen. 👀

Wir haben uns für Dich einmal durch den Gesetzesdschungel rund um das Thema „Drohnen“ gewühlt und alle wichtigen Regelungen zusammengetragen. 🔍

So hast Du einen Leitfaden an der Hand und traust Dich vielleicht endlich, Dir Deine erste Drohne zuzulegen. ✊

Die europäische Flagge wird neben die EU_Drohnenverordnung gehalten und daneben schweben mehrere Drohnen.
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Vorteile

  • Vereinheitlichung der Drohnengesetze für alle EU-Länder (einfacher bei Reisen ins Ausland)
  • Klassifizierung der Drohnen durch Hersteller
  • Mehr Sicherheit für Drohnenbetreiber und Unbeteiligte
  • Besserer Schutz bei Unfällen dank Versicherungspflicht
  • Drohnenbesitzer können dank Registrierungspflicht im Falle eines Verlustes leichter ausfindig gemacht werden

Nachteile

  • Drohnenbesitzer müssen sich mit den neuen Regelungen vertraut machen
  • Viele Drohnenbetreiber und UAS (unbemannte Fluggeräte) benötigen einen EU-Kompetenznachweis (Drohnen-Führerschein)
  • Höhere Kosten durch Versicherungs- und Drohnen-Führerscheinpflicht, sowie Drohnen-Kennzeichen und Registrierung

In diesem Artikel erwartet Dich eine Übersicht zu den aktuellen Drohnengesetzen:

  • Die EU-Drohnenverordnung gilt seit Januar 2021.
  • Damit werden die Grundregeln für alle EU-Länder vereinheitlicht.
  • Die einzelnen Länder können zusätzliche Regelungen einführen.
  • Drohnen werden zukünftig in Risikoklassen (C0 - C6) eingeteilt.
  • Der Betrieb von Drohnen unterliegt bestimmten Anwendungsszenarien.
  • Manche Drohnen benötigen einen Führerschein.
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Was ist die EU-Drohnenverordnung?

Die neue EU-Drohnenverordnung ist am 31. Dezember 2020 in Kraft getreten und gilt somit seit dem Jahr 2021.

In der Verordnung sind Grundregeln im Umgang mit UAS (Unmanned Aircraft System) vereinheitlicht worden und sie gelten somit in der gesamten Europäischen Union.

Voraussichtlich wird sie bald auch für Island, Norwegen und für die Schweiz gelten.

Die Vereinheitlichung ist vor allem für diejenigen eine Erleichterung, die gerne auf Reisen gehen und dabei auch ihre Drohne mitnehmen wollen.

So muss man sich nicht immer mit einer individuellen, landesspezifischen Regelung auseinandersetzen. 👍

Ergänzend zu den einheitlichen Grundregeln gibt es aber auch noch länderspezifische Vorgaben, die die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten selbst bestimmen können.

Informiere Dich also immer im Vorfeld über die geltenden Bestimmungen, wenn Du vorhast, Deine Drohne im EU-Ausland (oder Inland) zu nutzen. 🥸

Die Inhalte der EU-Drohnenverordnung 2021

An dieser Stelle möchten wir Dir erstmal einen groben Überblick geben, was in der EU-Drohnenverordnung 2021 überhaupt alles geregelt wird.

Die EU-Drohnenverordnung  wird neben die europäische Flagge gehalten und daneben schweben mehrere Drohnen.

Zum einen wird bei der Nutzung von Drohnen nämlich eine Aufteilung in drei verschiedene Kategorien vorgenommen: 👉

  • Offen,
  • Speziell und
  • Zulassungspflichtig bzw. Zertifiziert.

Was genau das bedeutet, wollen wir uns in einem gesonderten Kapitel anschauen.

Des Weiteren ist in der EU-Drohnenverordnung 2021 auch festgelegt, welche Drohnen der Registrierungspflicht unterliegen und wann ein EU-Kompetenznachweis A1+A3 und ein Fernpilotenzeugnis nötig wird.

Außerdem wird darauf eingegangen, wann Erlaubnisse und Genehmigungen angefordert werden müssen.

Grundsätzlich kann man also sagen, die EU-Drohnenverordnung legt fest, was mit welcher Art von Drohne alles erlaubt ist, was verboten ist und was Du für den Betrieb benötigst.

Welche nationalen Besonderheiten gelten für Deutschland?

Wie bereits erwähnt haben auch die einzelnen EU-Länder noch ein Wörtchen mitzureden und können eigene Zusatzregelungen für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen mitaufnehmen.

Von diesem Recht macht auch Deutschland Gebrauch. 👇

So ist in Deutschland, ergänzend zu den einheitlichen EU-Regelungen, sowohl für gewerbliche als auch private Flüge eine Drohnenversicherung vorgeschrieben.

Das Mindestalter für Drohnenpiloten liegt hierzulande bei 16 Jahren. Ausgenommen sind spezifische “Kinderdrohnen”.

In unserem Übersichtsartikel findest Du die besten Drohnen für Kinder im Test und Vergleich.

Die länderspezifischen Regelungen dürfen dabei aber den EU-Vorgaben nicht widersprechen.

Die in Deutschland gültigen nationalen Vorschriften findet man vor allem in der Luftverkehrsordnung (LuftVO). Die Regelungen betreffen besonders zwei wichtige Kategorien:

1. Die Zuständigkeiten der einzelnen Behörden

2. Für UAV-Piloten erlaubte Gebiete mit dazugehörigen Flugbedingungen

Am interessantesten ist für die meisten natürlich die Frage, wo man überhaupt mit der Drohne fliegen darf. 😕

Vom deutschen Drohnengesetz zur EU-Drohnenverordnung: die Neuerungen 2021 und 2022

Auch vor dem Jahr 2021 unterlag der Betrieb von Drohnen schon bestimmten Regelungen.

Betriebsbereite Drohne

So gab es in Deutschland eine Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten. Sie galt von April 2017 bis Januar 2021.

Aber was genau hat sich denn nun seit dem Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung im Vergleich zu den Vorjahren geändert? 💭

  • Einteilung der Drohnen in Klassen (geben Aufschluss darüber, was zum Führen der Drohne nötig ist)
  • Anhebung der maximalen Flughöhe von 100 auf 120 Meter

Drohnen unter 250 Gramm sind nicht mehr führerscheinpflichtig (gilt bspw. für die DJI Mini 3 Pro, die DJI Mini 2 oder auch die Xiaomi FIMI X8 Mini.

Wir haben übrigens die besten Mini Drohnen getestet und verglichen. alle wichtigen Infos dazu findest Du in unserem Übersichtsartikel. 🚁

Erst, wenn Du Dich für eine Drohne mit mehr Gewicht entscheidest, benötigst Du einen entsprechenden Kompetenznachweis.

Man geht hier übrigens immer vom Abfluggewicht aus.

Neu ist auch, dass seit 2021 für den Betrieb fast aller gängigen Drohnen eine Registrierungspflicht für den Piloten besteht.

Welche Drohnen sind von der Registrierungspflicht ausgenommen?

Die Registrierungspflicht für Drohnen fällt lediglich dann weg, wenn das Gerät weniger als 250 Gramm wiegt und KEINE Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten hat.

Das bedeutet also, auch wenn Deine Drohne leichter als 250 Gramm ist, aber dafür mit Kamera ausgestattet ist, musst Du sie registrieren.

Drohnen, die nach den EU-Richtlinien eindeutig als Spielzeug deklariert sind, müssen nicht registriert werden.

Die Registrierung kannst Du online auf der Webseite des Luftfahrtbundesamtes vornehmen.
Registrierungsformular nach EU-Drohnenverordnung
So sieht das Registrierungsformular auf der Seite des LBA aus.

Die Drohnen, die aktuell im Umlauf sind, fallen in der Regel in die Kategorie der Bestandsdrohnen. Das bedeutet, dass für sie die Übergangsregelung der EU-Drohnenverordnung gilt. Was genau das heißt, erfährst Du im nächsten Kapitel.

Was besagt die Übergangsregelung?

Die Übergangsregelung gilt für alle Bestands-Drohnen.

Als Bestandsdrohnen gelten alle Drohnen, die bereits im Umlauf sind oder noch vor dem 1. Januar 2024 hergestellt werden, und daher noch keine Klassifizierung oder Zertifizierung besitze.

Beispielhaft kann man hier die DJI Phantom 4 Pro, die DJI Mavic Air 2 und DJI Air 2S nennen. 💁 Tatsächlich ist bis Dato kaum ein Drohnenmodell offiziell zertifiziert...

DJI Mavic 3 erhält die weltweit erste Zertifizierung

Der TÜV Rheinland hat die Mavic 3 von DJI mit der Drohnenklasse C1 zertifiziert. Damit ist sie die weltweit erste Drohne, die nach den neuen EU-Richtlinien für zivile unbemannte Luftfahrzeugsysteme zertifiziert wurde.

Geprüft wurden dafür verschiedene Merkmale wie z. B. die mechanische Festigkeit, die sichere Steuerbarkeit unter verschiedenen Bedingungen und die Einhaltung der maximalen Lautstärke von 83 Dezibel.

DJI Phantom 4 nach EU-Drohnenverordnung
Die DJI Phantom 4 gehört zu den Bestandsdrohnen oder auch Altgeräten.

Als Bestandsdrohnen gelten auch die Drohnen, die es derzeit bei den Discountern gibt. Wir hatten bereits Aldi Drohnen im Test, um zu sehen, wie die Geräte abschneiden. Außerdem hatten wir auch die besten Drohnen von LIDL im Test.

Für Bestands-Drohnen gibt es zwei verschiedene Regelungen: 👇

  • die zeitlich unbeschränkte „grobe“ Regelung und
  • die zeitlich befristete Lockerung.
Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist im Übrigen für alle Drohnen Pflicht.

Alle weiteren Infos dazu findest Du in unserem Drohnen-Versicherung-Test und Vergleich Übersichtsartikel.

Die zeitlich unbeschränkte Bestandsregelung

Diese dauerhafte Regelung gilt für alle Bestandsdrohnen, die noch keine Klassifizierung haben. Diese werden dann in zwei Kategorien eingeteilt: ☝

  • Drohnen unter 250 Gramm

Sie dürfen auch in unmittelbarer Nähe zum Menschen geflogen werden. Dabei muss allerdings die jeweilige Gebrauchsanweisung beachtet werden. Ein EU-Drohnenführerschein ist dafür nicht notwendig. Die DJI Mavic Mini, die DJI Mini 2 und die DJI Mini 3 Pro fallen beispielsweise in diese Kategorie.

  • Drohnen mit mehr als 250 Gramm bis 25 kg

Für eine Drohne aus dieser Klasse benötigst Du einen kleinen EU-Drohnenführerschein A1 + A3. Zudem darfst Du damit nur in weiterer Entfernung zum Menschen fliegen. Beispielhaft für diese Drohnen-Kategorie lassen sich die DJI Mavic 3, die DJI Mavic 2 Pro, DJI Air 2S (internal link: und die DJI Phantom 4 Pro nennen.

Der Smart-Home-Fox erklärt Unterkategorien und Drohnenverordnung übersichtlich auf einer Tafel.

Übrigens kannst Du alles Wichtige zum EU-Drohnenführerschein in unserem informativen Artikel nachlesen.

Diese Regelungen besitzen dauerhaft Gültigkeit.

Optionale befristete Übergangsregelung

Wem die dauerhafte Bestandsregelung nicht genügt, weil er noch mehr „Freiheiten“ genießen möchte, der kann sich an die zeitlich befristeten Ausnahmeregeln halten. 💁

Sie sind freiwillig und wer sie nicht benötigt, der kann sich auch an der dauerhaften Bestandsregelung orientieren.

Die optionale befristete Übergangsregelung gilt ebenfalls für alle Drohnen ohne Klassifizierung (Bestandsdrohnen) und solche, die vor dem 1. Januar 2024 produziert werden.

Die wichtigsten Regelungen auf einen Blick

Um das Ganze für Dich etwas übersichtlicher zu gestalten, haben wir die wichtigsten Regelungen noch einmal in einer Tabelle zusammengefasst.

Gültigkeit Anwendung auf Drohnengewichtsklassen Passende Drohnenmodelle nach Gewichtsklasse
dauerhafte Regelung für alle Bestandsdrohnen ohne Klassifizierung zeitlich unbegrenzt

unter 250 g: dürfen auch in Menschennähe unter Beachtung der Gebrauchsanweisung geflogen werden.


250 g - 25 kg: kleiner EU-Führerschein A1 + A3 nötig, dürfen nur in weiterer Entfernung zu Menschen geflogen werden.

< 250 g:

DJI Mavic Mini,

DJI Mini 2,

DJI Mini 3 Pro,

Xiaomi Fimi X8 Mini.

250 g - 25 kg:

DJI Mavic 3,

DJI Mavic 2 Pro,

DJI Air 2 S DJI Phantom 4 Pro

befristete Übergangsregelung

für alle Drohnen ohne Klassifizierung, wenn normale dauerhafte Bestandsregelung nicht ausreicht;

gültig bis 01.01.2024

250 - 500 g: kleiner EU-Drohnenführerschein nötig, dürfen auch in Menschennähe fliegen

500 g - 2 kg: großer Drohnenführerschein, dürfen auch Menschennähe fliegen mit Mindestabstand von 50 m.

2 kg - 25 kg: mit kleinem Drohnenführerschein, mit weiter Entfernung zu Menschen

500 g - 2 kg:

DJI Mavic 3,

DJI Mavic 2 Pro,

DJI Air 2 S DJI Phantom 4 Pro

Bei den Gewichtsangaben von Drohnen bezieht sich der Hersteller immer auf die maximal erlaubte Startmasse. Hierfür wird auch die Abkürzung MTOM (Maximum TakeOff Mass) verwendet.

Was bedeutet die Registrierungspflicht für Drohnen-Besitzer?

Die Frage, ob man sich als Drohnen-Betreiber nun registrieren muss, sorgt bei vielen immer noch für Unsicherheit. 😏

Dabei ist das Ganze eigentlich gar nicht so kompliziert:

Registriert werden müssen alle Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen und mit Sensoren ausgestattet sind, die personenbezogene Daten aufzeichnen können (bspw. Mikrofon, Kamera). 🎙️🎥
Sensoren an Drohne
Viele Drohne sind mit Sensoren zur Erfassung personenbezogener

Wiegt Deine Drohne also weniger als 250 Gramm und ist weder mit Mikrofon noch mit Kamera ausgestattet, kannst Du auf die Registrierung verzichten. 👋

Oft handelt es sich hier um Drohnen für Kinder, wie beispielsweise die Potensic Mini oder die Holy Stone HS450 Mini und DEERC D20

Wir haben die besten Drohnen für Kinder getestet, alle weiteren Infos zu diesem Thema findest Du in unserem Übersichtsartikel.

Auch Drohnen, die nach den EU-Richtlinien eindeutig als Spielzeug eingestuft werden können, müssen nicht registriert werden.

Spielzeugdrohne nach EU-Drohnenverordnung
Die DEERC D20 gilt beispielsweise als Spielzeugdrohne.

Es soll klar erkennbar sein, dass Du den Registrierungsvorgang auch wirklich durchlaufen hast.

Deswegen müssen Drohnen mit einer Plakette versehen werden, auf der die e-ID steht, die Du bei der Registrierung erhalten hast.

Diese dient als Identifizierungsnummer bei den Behörden. 👮

Plakette mit e-ID nach EU-Drohnenverordnung
Eine an der Drohne angebrachte Plakette enthält die e-ID und auf Wunsch weitere persönliche Daten.

Andere Kontaktdaten, wie Name und Anschrift, müssen also nicht auf der Plakette stehen.

Verkehrt ist es aber dennoch nicht, wenn auf der Drohnen-Plakette auch Deine Kontaktdaten stehen.

Falls Dir Deine Drohne verloren geht, können eventuelle Finder Dich so leichter ausfindig machen und sie Dir zurückbringen.

Die e-ID (Drohnenkennzeichen) kannst Du Dir bequem und sehr günstig auf ein feuerfestes Material bei Amazon* fertigen lassen.

Was ist der Sinn hinter der Registrierungspflicht?

Die Registrierungspflicht für Drohnenbesitzer ist durchaus sinnvoll. Die Plakette an Deinem UAS ist nämlich vergleichbar mit einem Autokennzeichen.

Der Besitzer des Quadrocopters kann anhand der darauf befindlichen Registrierungsnummer eindeutig ausfindig gemacht werden. 👏

Dies ist zum Beispiel dann wichtig, wenn mit einer Drohne ein Unfall verursacht wurde.

Des Weiteren kann Dir das Kennzeichen an Deinem Multicopter auch helfen, ihn im Falle eines Verlusts wiederzukriegen.

Wie müssen Drohnen versichert werden?

In Deutschland ist es Pflicht, dass Du Deine Drohne versicherst.

Das ist insofern wichtig, dass die Versicherung dann für mögliche Schäden aufkommt, die durch die Drohne verursacht wurden.

Aber jeder, der sich schon mal mit Versicherungen beschäftigt hat, weiß, dass diese Branche recht unübersichtlich sein kann.

Besonders praktisch ist es natürlich, wenn bei Deiner Haftpflichtversicherung schon eine Drohnennutzung mit abgesichert ist.

So hast Du zum einen keinen Mehraufwand, weil Du noch mehr Versicherungen verwalten musst.

Zum anderen kommst Du meist auch finanziell besser weg, wenn Du nur für einen Versicherungsvertrag zahlen musst. 😌

Schließt Du eine Privathaftpflichtversicherung für Drohnen ab, hast Du damit normalerweise weltweiten Versicherungsschutz.

Der Smart-Home-Fox hat unterschiedliche Drohnen-Versicherungen im Vergleich

Auch Kanada und die USA sind damit abgedeckt, obwohl diese Territorien bei anderen Versicherungsformen oft ausgeschlossen werden, wegen der hohen Schadenssummen.

Jedoch ist bei einer Privathaftpflicht dennoch Vorsicht geboten. Für den Luftraum gelten nämlich besondere Anforderungen, die beim Betreiben einer Drohne erfüllt werden müssen.

Oft können diese von einer normalen Privathaftpflichtversicherung aber nicht erfüllt werden. 😒

Auf der sicheren Seite bist Du mit einer speziellen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung.

In der Regel ist diese zwar etwas teurer, aber dafür bekommst Du damit die volle Rechtssicherheit.

Alle weiteren Infos zu dem Thema findest Du in unseren “beste Drohnen-Versicherungen im Test und Vergleich” Übersichtsartikel.

Das musst Du über den Drohnen-Führerschein wissen

Seit dem Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung sind auch die Kompetenznachweise in allen EU-Ländern vereinheitlicht worden, die Drohnen-Piloten, je nach Modellbeschaffenheit erbringen müssen.

Es gibt aber auch noch den ein oder anderen Punkt, der dabei der nationalen Luftfahrtbehörde überlassen bleibt.

Wir interessieren uns natürlich in erster Linie für die Vorgaben in Deutschland. 👇

Drohnenführerscheine in Deutschland

Wenn Du Dir eine Drohne zulegen möchtest, dann wirst Du Dich vermutlich erstmal mit der Frage beschäftigen, ob Du einen Drohnenführerschein brauchst und wenn ja, welchen.

Das hängt im Wesentlichen von diesen Punkten ab:

  • Drohnen Klasse (Gewicht)
  • Art und Weise der Verwendung

Generell kann man sagen, dass laut EU-Drohnengesetz eigentlich jeder Drohnenpilot einen EU-Führerschein benötigt.

Es gibt lediglich Ausnahmen für:

  • Drohnen mit Klasse C0 (gibt es im Moment noch nicht auf dem Markt)
  • Bestandsdrohnen ohne Kategorisierung, die unter 500 Gramm wiegen, für eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2022
  • Altgeräte, die unter 250 Gramm wiegen, auch nach Ablauf der Übergangsfrist
  • Eigenbauten unter 250 Gramm und einer Maximalgeschwindigkeit von unter 19 m/s.

Für alle anderen Drohnen aus der offenen Kategorie gibt es zwei verschiedene Kompetenznachweise:

  • den kleinen Drohnenführerschein A1/A3
  • den großen Drohnenführerschein A2 (Fachbezeichnung: Fernpilotenzeugnis)

Die Unterkategorien A1 / A3 und A2 werden auf einer Tafel vom Smart-Home-Fox erklärt.

Im Folgenden wollen wir uns die Unterschiede zwischen den beiden einmal näher anschauen. 💬

Kleiner Drohnenführerschein – EU Kompetenznachweis A1/A3

Um den EU-Kompetenznachweis zu erhalten, musst Du zunächst ein Online-Training durchlaufen und anschließend eine Online-Prüfung ablegen. Dabei musst Du 40 Multiple-Choice-Fragen beantworten.

Lehrmaterial für Drohnenführerschein nach EU-Drohnenverordnung
Das Lehrmaterial zum Drohnenfürherschein gliedert sich in verschiedene Kategorien auf.

Um zu bestehen, müssen 75 Prozent der Fragen richtig beantwortet worden sein. Die Prüfung kann auch mehrmals wiederholt werden.

Du kannst sowohl das Training als auch die Prüfung beispielsweise bei DroneClass* durchlaufen.

Kleiner Drohnenführerschein nach EU-Drohnenverordnung

Großer Drohnenführerschein – EU-Fernpilotenzeugnis A2

Den großen Drohnenführerschein kannst Du nur machen, wenn Du vorher den kleinen bestanden hast.

Auch für das Fernpilotenzeugnis musst Du eine theoretische Prüfung absolvieren. Es gibt verschiedene Stellen, bei denen Du die Prüfung ablegen kannst. Die Stellen müssen vom Luftfahrtbundesamt dafür qualifiziert sein. 🙆

Informationen bezüglich der zuständigen Stellen findest Du auf der Homepage des Luftfahrtbundesamtes.

Um den großen Drohnenführerschein zu erhalten, musst Du auch hier 75 Prozent der Fragen korrekt beantworten. 💪

Großer Drohnenführerschein nach EU-Drohnenverordnung

Alles Wissenswerte rund um den EU-Drohnenführerschein haben wir in einem gesonderten Artikel für Dich zusammengestellt.

Womit muss ich rechnen, wenn ich ohne Drohnenführerschein erwischt werde?

Auf den Kenntnisnachweis zu verzichten, ist definitiv keine gute Idee. Dies wird schnell klar, wenn man einen Blick in den Bußgeldkatalog für Drohnen wirft.

Danach ist ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro möglich, wenn Du ohne entsprechenden Kompetenznachweis beim Steuern Deiner Drohne erwischt wirst.

Sensible Gebiete: Wo gelten welche Einschränkungen?

Auch wenn mit der neuen EU-Verordnung einiges vereinfacht wurde, gibt es natürlich immer noch Gebiete, in denen man nur mit Einschränkungen oder eben gar nicht mit einer Drohne fliegen darf.

Wir wollen uns im Folgenden genauer anschauen, welche genau als sensible Gebiete gelten.

Einige der sensiblen Gebiete, in denen das Fliegen von Drohnen verboten ist, werden vom Smart Home Fox aufgezeigt.

Flughäfen

An Flughäfen dürfen Drohnen nicht fliegen. ⚠️

Das Steuern von Drohnen ist in der Nähe von Flughäfen und Flugplätzen verboten.

Es muss ein Abstand von mindestens 1,5 Kilometern zu deren Begrenzung eingehalten werden.

Soll dieser Mindestabstand unterschritten werden, muss eine Genehmigung von der Landesluftfahrtbehörde eingeholt werden.

Dasselbe gilt allerdings auch für Segelfluggelände und Landeplätze. Hier kann auch die Zustimmung der Luftaufsicht oder des Flugplatzbetreibers bzw. der Flugleitung eingeholt werden.

Kontrollzonen von Flughäfen

Um jeden Flughafen herum gibt es eine sogenannte Kontrollzone, innerhalb derer der gesamte Flugverkehr kontrolliert wird.

Wenn Du innerhalb der Flughafen-Kontrollzone mit Deiner Drohne fliegen möchtest, brauchst Du eine Flugverkehrskontrollfreigabe.

Bundesfern- und Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen

Zunächst einmal müssen wir an dieser Stelle klären, was eigentlich genau mit Bundesfernstraßen gemeint ist.

Es handelt sich um einen Oberbegriff für alle großen Verkehrswege. Dazu zählen beispielsweise Bundesstraßen und Autobahnen.

Wenn Du also in solchen Bereichen Deine Drohne fliegen lassen möchtest, gibt es drei Optionen für Dich: 👇

1. Du hast die Einwilligung der zuständigen Stelle oder des Betreibers.

2. Du holst Dir eine entsprechende Genehmigung bei der Landesluftfahrtbehörde. In dem Fall wird eine Risikobewertung erforderlich, in die mögliche Gefahren des Überflugs mit einfließen.

3. Du hältst einen horizontalen Abstand von mindestens zehn Metern ein und passt auch die Flughöhe an diesen Abstand an. Das Ganze wird auch als 1:1-Regel bezeichnet.

Bundeswasserstraßen dürfen unabhängig davon überquert werden, wenn Du:

  • sie auf kürzestem Weg überfliegst,
  • eine Flughöhe von mindestens 100 Metern einhältst und
  • keine Schiffsanlagen, Schleusen oder Schiffe überfliegst.

Badestrände und Freibäder

Freibäder und Badestrände dürfen nur außerhalb der Öffnungs- und Badezeiten überflogen werden. Außerdem gilt derselbe Mindestabstand von 150 Metern, der allgemein für Erholungsgebiete gilt.

Das Steuern von Drohnen ist in über Badestränden und Freibädern verboten.

Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete sind, wie der Name schon sagt, dafür da, die dort befindliche Natur zu schützen. 👏

Dementsprechend darfst Du sie nur mit einer Drohne überfliegen, wenn Du eine Erlaubnis der zuständigen Naturschutzbehörde hast.

Das Fliegen von Drohnen ist über Naturschutzgebieten verboten.

Außerdem gelten für den Überflug von Naturschutzgebieten und Erholungsgebieten folgende Regeln:

  • er wird nicht zu Sportzwecken oder zur Freizeitgestaltung durchgeführt
  • die Mindestflughöhe von 100 Metern muss eingehalten werden
  • Dir als Pilot ist der jeweilige Schutzzweck bekannt und Du berücksichtigst diesen so gut es geht
  • der Überflug des Gebietes ist unumgänglich

Wie man an diesen Regeln also unschwer erkennen kann, geht es hier definitiv eher um Drohnenflüge zu kommerziellen Zwecken (bspw. Beobachtungsflüge) als um Hobby-Flüge.

Zudem ist hier auch eine Unterscheidung zu treffen zwischen „überfliegen“ und „starten“. Letzteres ist in diesen Gebieten nämlich nicht erlaubt.

Wohngebiete und Grundstücke

Auch Privatgrundstücke und Wohngebiete sind Rückzugsorte für ihre Bewohner und müssen deshalb entsprechend geschützt werden. 🏡

Das Fliegen von Drohnen ist über nicht eigenen Grundstücken und Wohngebieten aus Schutz vor Privatsphäre verboten.

Das Fliegenlassen von Drohnen ist deshalb dort nur dann erlaubt, wenn folgendes zutrifft:

  • Die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten ausdrücklich zugestimmt haben.
  • Die Drohne unter 250 Gramm wiegt und keine Kamera oder sonstige Sensoren zur Aufzeichnung persönlicher Daten hat.
  • Der Überflug in einer Mindesthöhe von 100 Metern stattfindet.
  • Wenn es einen berechtigten Zweck für den Überflug gibt.
  • Keine anderen öffentlichen Flächen zum Überflug als Alternative gibt.
  • Die Lärmschutzrichtlinien dabei eingehalten werden.
  • Alle möglichen Vorkehrungen zur Einhaltung der Privatsphäre ergriffen werden.
  • Die Einwilligung der Eigentümer oder Nutzungsberechtigten nicht in zumutbarer Weise eingeholt werden kann.
  • Der Überflug zwischen 6 und 22 Uhr stattfindet.

Achtung: Die durch die europäische Verordnung geltenden Regelungen können nicht durch die deutsche Regelung zu Wohngrundstücken aufgehoben werden. Das heißt:

  • Du benötigst für Bestandsdrohnen ohne Klassifizierung über 500 Gramm ein Fernpilotenzeugnis, wen Du damit über Wohngrundstücken fliegen willst.
  • Ab 2023 liegt die Gewichtsgrenze hierfür schon bei 250 Gramm.
  • Für eine Drohne mit C0- oder C1-Klasse brauchst Du kein Fernpilotenzeugnis, und zwar unabhängig von der Gewichtsgrenze.

Weitere sensible geografische Gebiete

Das Fliegen von Drohnen ist über sensiblen geografischen Gebieten wie einer Polizeiwache verboten.

Neben den genannten gibt es noch andere geografische Gebiete, für deren Überflug Du eine Zustimmung der verantwortlichen Stelle brauchst. 💁

  • Industrieanlagen
  • Energieerzeugungs- und Energieverteilungsanlagen (z. B. Windräder, Umspannwerke, Kraftwerke etc.)
  • Unfallorte und Einsatzorte von Sicherheitsbehörden und Organisationen
  • Gefängnisse, Justizvollzugsanstalten und Einrichtungen des Maßregelvollzugs
  • Militärische Anlagen und Organisationen, so wie Einrichtungen der Bundeswehr
  • Einrichtungen, in denen erlaubnisbedürftige Tätigkeiten der Schutzstufe 4 nach Biostoffverordnung durchgeführt werden
  • Krankenhäuser 🏥
  • Konsularische und diplomatische Vertretungen wie Botschaften
  • Grundstücke von Polizei und Sicherheitsbehörden
  • Grundstücke, auf denen sich Verfassungsorgane von Bund und Ländern oder obere Bundes- und Landesbehörden befinden
  • Internationale Organisationen im Sinne des Völkerrechts (NATO, EU, UN usw.)
Sofern Du keine Erlaubnis zum Überflug von sensiblen Bereichen hast, musst Du hier immer einen horizontalen Abstand von 100 Metern einhalten.

Du findest im Internet auch Karten, auf denen alle Flugverbotszonen gekennzeichnet sind.

Mittlerweile gibt es zu diesem Zweck auch ganz tolle Apps. Eine davon ist zum Beispiel AirMap. Diese gibt es als Web-App, aber auch zum Download für iOS und Android-Geräte.

Kameradrohnen und Datenschutz – Was ist zu beachten?

Viele Drohnen sind mit Kameras und anderen Sensoren ausgestattet, mit denen personenbezogene Daten erfasst werden können.

EU-Drohnenverordnung Kameradrohne

Doch was bedeutet das eigentlich für den Datenschutz?

Auch bei Drohnenflügen spielt der Datenschutz natürlich eine große Rolle. Das heißt, dass alle entsprechenden Vorschriften diesbezüglich eingehalten werden müssen. ☝

Achtung: Sobald Du mit einer Kameradrohne außerhalb Deines eigenen Grundstücks fliegst, kann es zu Datenschutzverletzungen kommen.

Zu Datenschutzverletzungen kann es kommen, wenn Du mit Deiner Drohne beispielsweise über Grundstücke von Nachbarn fliegst und diese mit der Kamera erfasst. 📷

Das Fliegen von Drohnen über anderen Grundstücken verletzt die Privatsphäre und ist deshalb nur mit Erlaubnis des Inhabers legal.

Diese Bereiche gehören jedoch zur Privatsphäre des Einzelnen und fallen unter das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Das heißt, dass diese privaten Räume nicht einfach beliebig erfasst oder sogar verbreitet werden dürfen.

Halte Dich beim Fliegenlassen Deiner Drohne also immer an die Datenschutzvorgaben.

Mache keine Aufnahmen von privaten Grundstücken, speichere diese nicht ab und gib sie auch nicht an andere weiter, sofern Du keine ausdrückliche Erlaubnis dazu hast.

In folgendem Video erfährst Du kurz und knapp das wichtigste zur Drohnen-Führung und Einhaltung der Privatsphäre zusammengefasst: 🎬

Keine Gedanken um Datenschutzverletzungen musst Du Dir machen, wenn Du mit Deiner Drohne im eigenen Garten oder auf Modellflugplätzen fliegst. ✈

Auch hier muss allerdings eine maximale Flughöhe von 100 Metern eingehalten werden.

Welche Risikoklassen gibt es und was bedeuten sie?

Im Rahmen der neuen EU-Drohnenverordnung wurde auch eine Einteilung von unbemannten Fluggeräten in verschiedene Risikoklassen vorgenommen.

Welcher Klasse eine Drohne zugeordnet wird, ist abhängig von verschiedenen technischen Details.

Merke: Je höher die Zahl der Drohnenklasse, desto größer ist das Betriebsrisiko.

Es sind 7 Drohnenklassen vorgesehen:

  • C0
  • C1
  • C3
  • C4
  • C5
  • C6
Hinweis: Derzeit fallen nahezu alle Drohnen, die auf dem Markt sind, noch unter die Kategorie Bestandsdrohnen.

Das heißt, sie sind noch nicht in Drohnenklassen eingeteilt. Einzige Ausnahme derzeit ist die DJI Mavic 3, die seit 18.08.2022 ihre Zertifizierung hat.

In der folgenden Tabelle findest Du alle Eigenschaften, anhand derer die Drohnen in Klassen eingeteilt werden. 👇

Risikoklassen C0 - C6

Eigenschaft C0 C1 C2 C3 C4 C5 C6
Gewicht < 250 g < 900 g / < 80 J Energie < 4 kg < 25 kg < 25 kg < 25 kg < 25 kg

Maximalge-

schwindigkeit


19 m/s 19 m/s
Max. Flughöhe 120 m

120 m oder einstellbares

Höhenlimit

120 m oder einstellbares

Höhenlimit

120 m oder einstellbares

Höhenlimit

Fernidentifi-

zierung


Geo-Sensibi-

lisierung

Zulässige Manöver in offener Kategorie A1 A1 A2, A3 A3 A3 A3 A3
Sonstige Besonderheiten Langsam Flugmodus nötig Abmessung unter 3 Meter

Keine automa-

tischen

Steuerungs-

modi


System, das übertragene Energie beim Absturz minimiert erforderlich

Was bedeutet Fernidentifizierung?

Das System der Fernidentifizierung wird auch als Remote-ID bezeichnet. Hierbei sendet die Drohne beim Flug in regelmäßigen Abständen aktuelle Flugdaten aus. Dazu gehören:

  • Seriennummer
  • Positionsdaten
  • aktuelle Flughöhe
  • AUS-Betreiber-Nummer
  • Fluggeschwindigkeit
  • Flugrichtung
  • Standpunkt des Piloten (oder gegebenenfalls den Startpunkt der Drohne)

Nicht übermittelt werden personenbezogene Daten wie Name und Adresse des Drohnenpiloten.

Durch das System der Fernidentifizierung soll die Verfolgung von Regelverstößen stark vereinfacht werden. 👌

Besonders sinnvoll finden wir auch das Geo-Sensibilisierungssystem.

Alle EU-Staaten müssen in Zukunft nämlich verbindliche Informationen zu Flugverbotszonen oder entsprechenden Einschränkungen zur Verfügung stellen.

Je nachdem, welcher Klasse eine Drohne zugeordnet wird, müssen entsprechende Informationen abgerufen und Warnhinweise angezeigt werden. 👍

Als Pilot musst Du Dir vor dem Start immer die neueste Version dieser Datenbank herunterladen.

Die meisten Kameradrohnen werden in Zukunft zu den Klassen C1 und C2 gehören.

Drohnen der Klasse C4 sind hauptsächlich für Modellflieger geeignet.

Vorsicht: Wenn Du in Online-Shops über Angebote von Drohnen stolperst, die angeblich schon eine bestimmte Klassifizierung aufweisen, sind diese sehr wahrscheinlich nicht seriös.

Die verschiedenen Anwendungsszenarien

Laut den neuen EU-Richtlinien für Drohnen gibt es verschiedene Anwendungsszenarien, bei denen unterschiedliche Auflagen erfüllt werden müssen.

Es gibt 3 Hauptszenarien:

1. Open (offen)

2. Specific (spezifisch)

3. Certified (zertifiziert)

Im Folgenden wollen wir uns die einzelnen Anwendungsszenarien einmal genau anschauen.

Anwendungsszenario OPEN

Hierbei handelt es sich um ein Anwendungsszenario mit geringem Risiko. Man spricht hier also von alltäglichen Anwendungen.

In derartigen Szenarien gelten diese Regelungen:

  • Maximalflughöhe 120 Meter
  • Versicherungspflicht
  • Drohne muss innerhalb der Sichtweite bleiben
  • Mindestalter von 16 Jahren (Ausnahme: Klassifizierung mit C0 und Einordnung als Spielzeug, Eigenbaugeräte unter 250 Gramm)
  • Registrierungspflicht (Ausnahme: Drohne unter 250 Gramm ohne Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten, Spielzeugdrohnen)
  • 1,5 km Abstand halten zu Flugplätzen ✈
  • 1 km Abstand zur seitlichen Begrenzung von Flughäfen
  • 100 m Abstand zu Bundesfernstraßen, Wasserwegen, Bahnanlagen, Unfallorten usw.
  • Überflug von Wohngrundstücken nur mit ausdrücklicher Genehmigung (Ausnahme: Drohne unter 250 g ohne Kamera)
  • Privatsphäre achten
  • Auch die Auflagen beachten, die sich aus der jeweiligen Drohnenklasse ergeben

In der Hauptkategorie OPEN gibt es auch noch 3 Unterkategorien.

Unterkategorie A1

In diesem Szenario ist es möglich, in der näheren Umgebung von Menschen mit der Drohne zu fliegen.

Es darf jedoch nicht direkt über Menschenansammlungen oder über Personen geflogen werden. 👪

Sollten unerwarteterweise Personen auftauchen, die überflogen werden, muss der Flug schnellstmöglich beendet werden.

Unterkategorie A2

Bei Drohnenflügen, die in diese Kategorie fallen, muss ein Abstand von mindestens 30 Metern zu unbeteiligten Personen eingehalten werden.

Der Abstand darf nur in Ausnahmefällen auf bis zu 5 Meter reduziert werden und nur dann, wenn „Langsam-Flug“ aktiviert wurde.

Unterkategorie A3

Hier darfst Du nur in großem Abstand zu Menschen Deine Drohne fliegen lassen.

Zu Wohn-, Erholungs-, Gewerbe- und Industriegebieten musst Du einen Mindestabstand von 150 Metern einhalten.

Die Drohnenmodelle werden den Unterkategorien je nach Risikoklasse zugeordnet.

Je nach Drohnenführerschein, kannst Du mit dem kleinen, in der Kategorie A1 + A3 und mit dem EU-Fernpilotenzeugnis in der Kategorie A2 fliegen.

Die Unterkategorien A1 / A3 und A2 werden auf einer Tafel vom Smart-Home-Fox erklärt.

Anwendungsszenario SPECIFIC

Das spezifische Anwendungsszenario kommt dann zum Einsatz, wenn die Vorgaben der Kategorie OPEN nicht eingehalten werden können.

Das heißt aber nicht, dass Du dann einfach so in die Kategorie SPECIFIC wechseln kannst. Du musst Dir dafür nämlich spezielle Ausnahmegenehmigungen holen.

Es wird aber zukünftig auch genau definierte Standard-Szenarien geben, für die Du Dir nicht extra eine Genehmigung einholen musst, sofern Du eine klein UAS Operator Lizenz hast.

Außerdem müssen spezielle Auflagen erfüllt werden.

Anwendungsszenario CERTIFIED

Hier geht es um Spezialanwendungen, die sich in der Regel auf professionelle Zwecke beziehen. Sie kommen oft in der Industrie oder im Transportwesen zum Einsatz.

Um in der Kategorie CERTIFIED fliegen zu können, sind besondere Lizenzen vonnöten.

Auch hier ist der Betrieb der Drohne an bestimmte Auflagen gebunden.

Wie wirkt sich die EU-Drohnenverordnung auf die beliebtesten Drohnenmodelle von DJI und Co. aus?

In der folgenden Tabelle findest Du 5 der derzeit beliebtesten Drohnenmodelle und was die neue Drohnenverordnung für sie bedeutet.

DJI Mavic 3 DJI Air 2S DJI Mini 3 Pro Parrot Xiaomi Fimi

Führerschein

ja, klein oder groß, je nach Anwendungsszenario

Versicherung

Registrierung

voraussichtliche Klassifizierung

bereits klassifiziert

-> Klasse C1

C1 C0 C1 C1

max. Flughöhe

120 m 120 m 120 m 120 m 120 m

Die neue EU-Drohnenverordnung und Drohnengesetze - Unser Fazit

Wir hoffen, wir konnten mit diesem Artikel zu den wichtigsten neuen Drohnengesetzen etwas Licht ins Dunkel bringen. 💡

Auch, wenn das Ganze aufgrund der Einteilung in verschiedene Drohnenklassen und Anwendungsszenarien auf den ersten Blick etwas verwirrend wirkt, stellt die neue Verordnung doch eher eine Vereinfachung dar.

Dies fängt schon damit an, dass die Regelungen EU-weit Gültigkeit haben.

Das heißt, willst Du mit Deiner Drohne verreisen, musst Du Dich in Zukunft nicht mehr durch ein komplett neues Regelwerk lesen. 😃

Des Weiteren werden die neuen Drohnenmodelle von den Herstellern mit der jeweiligen Drohnenklasse versehen.

Und aus dieser Klassifizierung ergibt sich automatisch, was erlaubt ist und was verboten. Du musst Dir die jeweiligen Regelungen also nicht selbst aufgrund der technischen Details Deiner Drohne zusammensuchen.

Auch Regelungen zu Drohnenführerscheinen, Versicherungs- und Registrierungspflicht sind durchaus sinnvoll.

Schließlich soll bei allem Vergnügen doch immer die Sicherheit im Vordergrund stehen.

Wir sind auf jeden Fall gespannt, wann es offiziell die ersten Drohnen mit Klassifizierung zu kaufen geben wird.

Sandra

Als Mama von zwei Kindern (und einem Hund) bin ich immer auf der Suche nach neuen Smart Home Errungenschaften, mit denen man Zeit- und Arbeitsaufwand für die tägliche Hausarbeit effizient reduzieren kann. Deswegen gehören umfangreiche Recherchen über Produkte aus diesem Bereich zu meinem Alltag. Meine Erkenntnisse und mein Wissen möchte ich gerne mit allen anderen teilen, die sich für schlaue Alltagshelfer interessieren.

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